Sehr geehrter Herr Bebensee
Hiermit möchte ich mich bei ihnen für die ausfürliche Antwort zum Tema Bau GB § 19 bedanken.
Leider musste ich feststellen das ich in meiner grenzenlosen Naivität , meine Frage und dem zu Folge einige Fakten falsch dargelegt habe. Aus diesem Grund möchte ich meine Frage noch einmal und diesesmal ( hoffe ich) richtig stellen.
Besagtes Baufeld ( 200m x 50m ) darf nach alten Bebauungsplan nur mit einem Vollgeschoss bebaut werden.
Nach der Trennung des Baufeldes wurde vergessen in dem neu entstandenen Baufeld die Vollgeschossigkeit einzutragen.
Darf jetzt der Bauherr in dem Baufeld ohne Eintrag der Vollgeschossigkeit ein Gebäude errichten das 3 Vollgeschosse hat?
Kann eine Landesbehörde die Teilung eines Baufeldes anordnen und welche Gründ müssen hierfür vorliegen?
Ich währe ihnen für eine Antwort sehr Verbunden
Mit freundlichen Grüßen Steffan
|