Geschrieben von:
Jens Bebensee
Fachdienstleiter Bauaufsicht
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Hallo Frau Dietze,
wie der städtebauliche Begriff des Außenbereichs definiert wird, können Sie in unserem Baulexikon nachlesen unter -> http://www.kreis-stormarn.de/service/begriffe/index.html?bereich=1&bid=122 .
Die Städte und Gemeinden stellen Bebauungspläne (siehe unter -> http://www.kreis-stormarn.de/service/begriffe/index.html?bereich=1&bid=39 ) auf, die als Satzung erlassen werden. Diese Aufgaben können nicht auf den Bürgermeister übertragen werden (vgl. § 28 der Gemeindeordnung unter -> http://www.gesetze-rechtsprechung.sh.juris.de/jportal/?quelle=jlink&query=GemO+SH+%C2%A7+28&psml=bsshoprod.psml&max=true ).
Mit freundlichem Gruß
Jens Bebensee
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