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Thema: § 19 BauGB

Autor Beitrag
 Verfasst am: 11.02.2011 20:04:18 Titel: Re: § 19 BauGB
Hallo Steffan,

was ein Bebauungsplan für Festsetzungen enthalten darf, bestimmt § 9 Baugesetzbuch (BauGB) abschließend (siehe unter -> http://dejure.org/gesetze/BauGB/9.html ). Grundstücksgrenzen gehören nicht dazu.

Grundstücksteilungen wirken sich auf die Zahl der (Voll-)Geschosse nicht aus; Vollgeschosse werden nicht nach dem bundesrechtlichen Bauplanungsrecht (z. B. BauGB und BauNVO), sondern nach dem jeweiligen Landesrecht berechnet (vgl. § 20 Abs. 1 BauNVO unter -> http://dejure.org/gesetze/BauNVO/20.html ).

Anders sieht es beispielsweise bei der GRZ (siehe -> http://www.kreis-stormarn.de/service/begriffe/index.html?bid=201 ) und der GFZ (siehe -> http://www.kreis-stormarn.de/service/begriffe/index.html?bid=203 ) aus.

Mit freundlichem Gruß
Jens Bebensee

---
Zuletzt geändert am 11.02.2011 um 20:05:03 von Jens Bebensee.
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