Hallo Leute
Habe eine Frage bezüglich des § 19 BuaGB Absatz 2.
Auf einem Grundstück sind mehrere Baufelder ausgeschrieben, die zum Teil schon in verschiedenen Geschosshöhen bebaut sind (Gaststätte mit Bettenhaus). Auf dem letzten nicht bebautem Baufeld (200 x 30m) wurde eine Geschosshöhe von 1festgelegt. Nun wurde dieses Baufeld geteilt und auf dem abgetrennten Teil vergessen die Geschosshöhe einzutragen. Der Bauherr möchte auf diesem abgetrennten Baufeld ein 3 Geschossiges Haus bauen.
Darf er das? Ich bin der Meinung, NEIN.
§ 19 BauGB Absatz 2 besagt; Durch die Teilung eines Grundstücks im Geltungsbereich eines Bebauungsplans dürfen keine Verhältnisse entstehen, die den Festsetzungen des Bebauungsplans widersprechen.
Die Festsetzung im Bebauungsplan besagte; Das für das gesamte Baufeld die Geschosshöhe 1 vorgesehen war. Nach der Teilung würde nun meiner Meinung nach automatisch für den abgetrennten teil, auch die Geschosshöhe 1 zutreffen.
Liege ich nun Falsch mit meiner Meinung? Gibt es vielleicht schon einen ähnlichen Fall?
Ist bischen Dringend. Weil der Bau schon in 2 Monaten los gehen soll.
Danke euch in voraus.
Gruß Steffan
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