Internetportal Kreis Stormarn

  Willkommen im Stormarnforum

Buergerportal Kreis Stormarn
Buergerportal Kreis Stormarn
Buergerportal Kreis Stormarn
 

Schließen Bis auf weiteres können vom Fachdienst Bauaufsicht keine fachlichen Auskünfte gegeben werden.

Wir bitten um Ihr Verständnis.

Thema: Sanierung aussenbereich

Autor Beitrag
 Verfasst am: 19.01.2011 13:05:49 Titel: Re: Sanierung Aussenbereich 30 % ????
Hallo miri,

im Kern geht es bei den Fragen von Herrn/Frau Lindemann und Ihnen wohl zunächst um den Bestandsschutz, der in den Bestimmungen des § 35 Abs. 4 Satz 1 Nrn. 1, 2, 3, 5 und 6 BauGB mit den Worten „zulässigerweise errichtet“ umschrieben wird.

Aufgegebene Gebäude, die erhaltenswert sind und das Bild der Kulturlandschaft prägen (z. B. alte Schlösser, Mühlen), sind meistens nicht mehr vom Bestandsschutz gedeckt, so dass der Gesetzgeber den Begriff „zulässigerweise errichtet“ in den § 35 Abs. 4 Satz 1 Nr. 4 BauGB nicht eingefügt hat.

Wann der Bestandsschutz eines Gebäudes untergeht, haben wir in unserem Baulexikon ausführlich beschrieben (siehe unter -> http://www.kreis-stormarn.de/service/begriffe/index.html?bereich=1&bid=13 ).

Eine 30%-Regelung ist mir – wie gesagt – nur aus einer früheren Rechtsprechung im Zusammenhang mit Erweiterungen bekannt (siehe meinen Beitrag von gestern).

Mehr kann ich Ihnen leider nicht dazu sagen.

Ich denke nach wie vor, dass Frau/Herr Lindemann, die/der das Thema am 31.08.2010 aufgeworfen hatte, einmal bei der zuständigen Bauaufsichtsbehörde nachfragen sollte, wie sie auf die 30% gekommen ist.

Mit freundlichem Gruß

Jens Bebensee
Navigation: nach obenNach oben
Beitrag beantworten
Betreff:
Name:
Beitrag:
  Tragen Sie hier Ihre E-Mail-Adresse ein, um über neue Beiträge/Antworten zu diesem Thema informiert zu werden (optional):
E-Mail-Adresse

Sicherheitsabfrage

Um Spam-Missbrauch zu verhindern, bitten wir Sie
folgende Zeichen in das Textfeld einzugeben
captchaNeue Sicherheitsgrafik generieren

Bitte geben Sie hier die oben abgebildeten Zeichen ein:

  Abbrechen