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Thema: Bauen im Aussenbereich

Autor Beitrag
 Verfasst am: 18.01.2011 18:13:33 Titel: Re: Bauen im Aussenbereich
Moin moin, F. Folge,

Sie können im Rahmen der Öffentlichkeits- und Bürgerbeteiligung Bedenken und Anregungen gegen die Satzung geltend machen, nach Inkrafttreten besteht die Möglichkeit, die Rechtmäßigkeit der Satzung im Wege der Normenkontrolle prüfen zu lassen (vgl. § 47 VwGO unter -> http://dejure.org/gesetze/VwGO/47.html ).

Die Planungshoheit hat die Gemeinde. Rechtskräftige gemeindliche Bebauungspläne und Satzungen nach dem BauGB hat die Bauaufsichtsbehörde anzuwenden.


Mit freundlichem Gruß
aus dem Land zwischen den Meeren

Jens Bebensee
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