Hallo Herr Lindemann,Hallo Herr Bebensee
wir haben das gleiche Schicksal mit der 30 % Regelung.
Ich darf an meiner Sanierung des im Aussenbereich liegenden Hauses auch max 30 % ändern, 70% müssen erhalten werden
Leider habe ich auch nichts gefunden.
Haben sie in der Zwischenzeit schon näheres gefunden??
Es wäre lieb wenn sie mich informieren würden.
Evt auch ihre Telnr. ich hätte auch ein Paar nützliche Tipps für sie.
Vielen Dank.
Mich verwundert es doch sehr das unsere die 30 % Regelung kennen bzw. verlangen und Bauämter anderer Städte noch nicht einmal informiert sind.
Nicht das es diese Regelung gar nicht gibt, bzw. nicht mehr gültig ist.
Vielleicht ist ja Herr Bebensee derweil fündig geworden und informiert uns.
Bitte melden sie sich.
Vielen Dank
Danke.
miri
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