Geschrieben von:
Die Feriensiedler
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Sehr geehrter Herr Bebensee,
Wir habe schon viele kompetente und umfangreiche Antworten von Ihnen in diesem Forum gelesen.
Vor diesem Hintergrund und unserer derzeitigen \\\"Sackgasse\\\" bei einem Kauf eines EFH wenden
wir uns an Sie.
Die Fakten:
1. Wir wohnen seit mehreren Jahren dauerhaft mit dem im 1. Wohnsitz in einer Ferienhaussiedlung
2. Wir sind melderechtlich seit Jahren hier gemeldet.
3. Wir haben unseren Lebensmittelpunkt hier (Schule der Kinder in der Nähe,
Selbständige Kinderbetreuung im Haus)
4. Es gibt weitere dauerhafte gemeldete Anwohner in der Ferienhaussiedlung.
Unser Anliegen:
1. Wir möchten das bisher gemietete Haus von den Eigentümern käuflich erwerben.
2. Wir planen Renovierungen und Modernisierungen
Das Problem:
Laut B-Plan (Ende 1960er Jahre) handelt es sich um ein Wochenendhausgebiet gem §10 Bau NVO.
Banken sehen dieses als ein Problem an, da das Wohnen evtl. nicht dauerhaft möglich ist,
wir uns dann bei einem evtl. Duldungs-Entzug auf ein anderes Mietobjekt ausweichen müßten,
was zu einer doppelten Belastung führen würde. (Nach unseren Recherchen sind wir nur \\\"geduldet\\\" ?!)
Bisher haben wir trotz mehrfacher Anfragen jeweils die Antwort erhalten, das das
Ferienhausgebiet ein Problem ist und wir deswegen nicht finanzieren können.
Auch öffentliche Förderungen zwecks Renovierung von der KFW Bank bzw Investitionsbank
sind nicht möglich. ( aus den eben bereits erwänten Gründen)
Ein anderes Objekt zu finanzieren wäre kein Problem.
Das Wort \\\"Ferienhaus\\\" oder der B-Plan ist somit das große Problem.
Die Möglichkeit einer \\\"Sondergenehmigung\\\" haben wir gehört, jedoch ist uns der Ablauf
und Umfang unklar und wir wollen \\\"keine schlafenden Hunde wecken\\\".
Welche Idee, Erfahrung oder sonstige Möglichkeit sehen Sie, das Problem anzugehen.
Für Ihre Mühe bedanken wir uns ganz herzlich im Voraus,
mit freundlichen Grüßen die \\\"Feriensiedler\\\".
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