Geschrieben von:
F. Folge
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Sehr geehrter Herr Bebensee,
ich bin zufällig auf dieses Forum gestoßen und bin beeindruckt von Ihrer Kompetenz,Sachlichkeit und Hilfsbereitschaft. Das vermisse ich gänzlich in meiner Angelegenheit die ich Ihnen kurz schildern darf.
................mehrere Bauvoranfragen, alle (nicht Privilegiert, in allen Himmelsrichtungen im Außenbereich eines OT verstreut, lt. Flächennutzungsplan landwirtschaftliche Nutzfläche, kein Bebauungsplan vorhanden, in zweiter Reihe liegend, Erschließung Straße/Kanal über private Vordergrundstücke von Familienangehörigen), hat der Bauausschuß befürwortet und um Baurecht zu schaffen der Verwaltung vorgeschlagen ein Ortsabrundungssatzungs-Verfahren nach § 34 Abs.4 BauGB einzuleiten.
Parallel dazu wurden alle Bürger aufgerufen, zukünftige Bauwünsche in Ortsrandlagen anzumelden um alles in einem Verfahren abwickeln zu können.
Durch diesen Aufruf wurden weitere, gleich und besser (im Sinne von § 35 ) gelagerte Bauwünsche bekannt, darunter auch meiner (lt. FLN-Plan Privatgrund). Ich habe die Verwaltung schriftlich informiert, das betreffende Grundstück mit in das Verfahren aufzunehmen.
Der Stadtrat stimmte einzeln darüber ab, wobei über die durch den Aufruf eingereichten Anträge negativ entschieden wurde und somit die betreffenden Grundstücke nicht in das Verfahren aufgenommen werden (Kommentar des Stadtbauchefs in der Presse, Gefälligkeitsabstimmung, Ungleichbehandlung, Willkür). Das Verfahrens-Prozedere ist angelaufen, Pläne etc. werden demnächst von der Stadtverwaltung zur Einsichtnahme ausgelegt.
Was kann ich tun, um das Kinde zu retten, bevor es ganz in den Brunnen gefallen ist? Wie sieht/prüft/entscheidet in der Regel darüber die Bauaufsichtsbehörde, bekommt Sie überhaupt Kenntnis davon, daß im Sinne von § 35 BauGB zutreffendere Flächen abgelehnt wurden.
Danke und viele Grüße aus dem Süden der Republik
F. Folge
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