Verfasst am: 08.08.2006 08:56:31 Titel: Re: Fahrradüberdachung an Hauswand
Hallo Herr Egerland,
es mag vielerlei Gründe geben, warum Ihr Katasterauszug die Gartenhäuschen nicht enthält - vielleicht sind sie zwar schon eingemessen, das Liegenschaftskataster aber noch nicht aktualisiert worden ...
Jedenfalls lastet die Gebäudeeinmessungspflicht zeitlich unbegrenzt auf einem Grundstück und erlischt deshalb nicht durch Verjährung.