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Thema: Fahrradüberdachung an Hauswand

Autor Beitrag
 Verfasst am: 08.08.2006 08:56:31 Titel: Re: Fahrradüberdachung an Hauswand
Hallo Herr Egerland,

es mag vielerlei Gründe geben, warum Ihr Katasterauszug die Gartenhäuschen nicht enthält - vielleicht sind sie zwar schon eingemessen, das Liegenschaftskataster aber noch nicht aktualisiert worden ...

Jedenfalls lastet die Gebäudeeinmessungspflicht zeitlich unbegrenzt auf einem Grundstück und erlischt deshalb nicht durch Verjährung.

Mit freundlichem Gruß
Jens Bebensee
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