Hallo,
ich habe vor innerhalb der Abstandsfläche zum Nachbarn ein Gartenhaus mit max. 30m³ umbauten Raum zu bauen.
Längste Seite zum Nachbarn 3,2m. Die 9m halten wir insgesamt auch ein. Soweit ist dieses ja Anzeigen- und Baugenehmigungsfrei.
Allerdings weiß ich jetzt nicht, wenn ich mir eine Werkstatt im Gartenhaus einrichte, ob das als Aufenthaltsraum zählt? Oder bleibt das Gartenhaus, unabhängig von der Nutzung ein untergeordnetes Gebäude?
Und was für eine Firsthöhe darf das Haus maximal haben? Ist dies begrenzt?
Gruß und Danke
Stefan
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