Geschrieben von:
Jens Bebensee
Fachdienstleiter Bauaufsicht
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Moin moin Herr Ilgner,
das ist korrekt.
Die Forderung nach Selbständigkeit ergibt sich übrigens aus der im § 2 Abs. 2 LBO enthaltenen Definition eines Gebäudes (vgl. http://sh.juris.de/sh/BauO_SH_2000_P2.htm).
Mit freundlichem Gruß
aus der Kreisstadt
Jens Bebensee
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