Geschrieben von:
Kasimir Ilgner
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Moin Herr Bebensee,
erstmal herzlichen Dank für Ihre Antwort.
Ihre Bedenken kann ich zum Glück alle entkräften:
1. Die Nachbardoppelhaushälfte und der Nachbar zur anderen Seite sind nicht betroffen - der Terrrassenüberbau findet ziemlich genau grundstücksmittig statt, mehr als 3 Meter zu beiden Nachbarn sind gewahrt. Außerdem haben beide auch nichts dagegen, aber das nur der Vollständigkeit halber.
2. Grundstück liegt nicht im Außenbereich.
3. Denkmalschutz ist auch nicht gegeben, ich war schon mal im Katasteramt und habe mit sehr freundlicher Hilfe meine Akte durchgewühlt.
Schließlich noch eine Verständnisfrage bzgl. der Selbstständigkeit: Das Terrassendach wird auf vier eigenen Stützen stehen. An der Hauswand wird zwischen Terrassendach und Hauswand zwar abgedichte, damit das Wasser nicht zwischen Dach und Hauswand runterläuft, nicht aber die Hauswand als Stütze oder dergleichen genutzt. Folglich gilt das als selbständige Konstruktion, korrekt?
Herzliche Grüße,
Kasimir Ilgner
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