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Thema: Bauen im Aussenbereich

Autor Beitrag
 Verfasst am: 31.12.2010 15:07:57 Titel: Re: Bauen im Aussenbereich
Hallo Marcellino,

ich komme leider erst heute dazu, Ihnen auf Ihren Beitrag vom 08.12.2010 zu antworten – das Tagesgeschäft geht bekanntlich vor.

Die einzelnen Nummern des § 35 Abs. 4 Satz 1 BauGB dürfen nicht miteinander vermischt werden oder – anders gesagt: Man muss hier „auf einem Bein stehen“.

Deshalb muss klar sein, auf welche der beiden genannten Bestimmungen die Erweiterung gestützt werden soll.

Ich gehe nach Ihren Schilderungen davon aus, dass eine zulässige Entprivilegierung nach § 35 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 BauGB bereits stattgefunden hat und wir es nun mit einem sonstigen Vorhaben nach § 35 Abs. 2 BauGB zu tun haben, das unter den erleichternden Bestimmungen des § 35 Abs. 4 Satz 1 Nr. 5 BauGB familiengerecht erweitert werden soll.

Wenn das der Fall ist, greift das Urteil des OVG Nordrhein-Westfalen vom 26.09.1995 – 11 A 3761/93 – (veröffentlicht u. a. in „Natur und Recht“ 1996, 477) entgegen Ihrer Auffassung nicht.

In dem Fall, über den das OVG NRW zu entscheiden hatte, ging es nämlich nicht um ein Vorhaben nach (dem heutigen) § 35 Abs. 4 Satz 1 Nr. 5 BauGB, sondern um den Wiederaufbau (Ersatzbau) eines durch außergewöhnliche Ereignisse zerstörten Gebäudes (heutiger § 35 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 BauGB).

Ein Ersatzbau im Sinne des § 35 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 oder Nr. 3 BauGB muss (hinsichtlich Standort, Bauvolumen und Nutzung) „gleichartig“ sein, wobei allerdings „geringfügige“ Erweiterungen des neuen Gebäudes gegenüber dem beseitigten oder zerstörten Gebäude sowie geringfügige Abweichungen vom bisherigen Standort des Gebäudes zulässig sind (vgl. § 35 Abs. 4 Satz 2 BauGB). Die Schaffung neuer Wohngebäude oder Wohneinheiten ist beispielsweise durch diese Bestimmungen nicht gedeckt (vgl. dazu BVerwG, Urt. v. 19.02.2004 – 4 C 4.03 – unter - > http://www.bverwg.de/media/archive/2051.pdf )

Detaillierter kann ich Ihren Fall „aus der Ferne“ nicht kommentieren. Einzelheiten sollten Sie mit den zuständigen Behörden klären.



Mit freundlichem Gruß

Jens Bebensee


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Zuletzt geändert am 31.12.2010 um 15:09:09 von Jens Bebensee.
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