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Thema: geschlossenes Doppelcarport incl. inliegendem Abstellraum

Autor Beitrag
 Verfasst am: 29.12.2010 09:06:58 Titel: Re: geschlossenes Doppelcarport incl. inliegendem Abstellraum
Hallo Gordon,

verfahrensfrei sind die im § 63 Abs. 1 Nr. 1 Buchstabe b der Landesbauordnung Schleswig-Holstein (LBO SH) aufgeführten notwendigen Garagen (einschließlich Abstellraum).

Während § 2 Abs. 7 Satz 2 der Hamburgischen Bauordnung Carports als „überdachte Stellplätze“ definiert und sie gleichzeitig als Garagen fingiert (siehe Seite 11 des nachfolgenden Dokuments -> http://www.hamburg.de/contentblob/150654/data/hamburgische-bauordnung-hbauo).pdf ), gebrauchen andere Landesbauordnungen – auch die LBO SH - den Begriff „Carport“ nicht.

Das ist auch gar nicht nötig, denn nach § 2 Abs. 8 LBO SH sind Garagen „…Gebäude oder Gebäudeteile zum Abstellen von Kraftfahrzeugen…“, und nach § 2 Abs. 2 LBO SH sind Gebäude „…selbstständig benutzbare, ü b e r d e c k t e bauliche Anlagen, die von Menschen betreten werden können und geeignet oder bestimmt sind, dem Schutz von Menschen, Tieren oder Sachen zu dienen…“

Im Ergebnis ist also ein Carport – auch ein lediglich überdachter ohne Wände - eine Garage und fällt unter die Verfahrensfreiheit des § 63 Abs. 1 Nr. 1 Buchstabe b LBO SH, wenn er die übrigen Voraussetzungen der Regelung erfüllt.

Auch verfahrensfreie Anlagen müssen sich natürlich an das materielle Recht halten.

In Ihrem Falle muss die Garage natürlich die Festsetzungen eines ggf. bestehenden Bebauungsplans beachten, der die Zulässigkeit von Stellplätzen und Garagen einschränken oder ausschließen kann (vgl. §§ 12 und 23 Abs. 5 Satz 2 BauNVO unter - > http://dejure.org/gesetze/BauNVO/12.html und - > http://dejure.org/gesetze/BauNVO/23.html ).

In bauordnungsrechtlicher Sicht von Bedeutung sind § 50 LBO SH, insbesondere die Absätze 8 bis 11 (siehe mittlere Spalte der Synopse - > http://www.kreis-stormarn.de/lvw/forms/5/53/Synopse_LBO_2010_03_26_nd_d_DLRG_SH.pdf ), sowie die Bestimmungen der Garagenverordnung, insbesondere § 3 (siehe unter - > http://www.gesetze-rechtsprechung.sh.juris.de/jportal/?quelle=jlink&query=GaV+SH&psml=bsshoprod.psml&max=true&aiz=true ).

Mit freundlichem Gruß
und den besten Wünschen für das neue Jahr

Jens Bebensee





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Zuletzt geändert am 29.12.2010 um 09:12:02 von Jens Bebensee.
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