Geschrieben von:
agatebrigitte
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Sehr geehrter Herr Bebensee, selbstverständlich hatte ich zunächst im Forum gesucht bevor ich meinen Beitrag geschrieben habe. Der Beitrag zum Thema "Dachstuhl erneuern" aus dem Jahr 2008 war mir bekannt. Er betrift aber nur Gebäude mit einem einzigen Dachstuhl. Unser Gesamtgebäude von insgesamt 380 qm Grundfläche und Dachfläche hat aber drei verschiedene Dächer. Nur der Satteldachstuhlteil von 150 qm = 39,5 % der Gesamtdachfläche soll komplett entfernt und mit neuen Dachsparren, Lattung und Dachpfannen in der gleichen Kubatur erneuert werden. Es geht in dem Zusammenhang auch um die Stellplatzfrage. Der gesetzliche Verzicht auf Stellplätze gilt nur für den Ausbau bestehender Dachgeschosse. Das Bauamt meint, ein komplettes Auswechseln des Dachstuhles führt zum Verlust des "Bestandsschutzes des Dachgeschosses. Das Bauamt meint, nur wenn "ein Großteil der Hölzer des Dachstuhles erhalten bleibt, bleibt der Bestandsschutz erhalten". Ich meine, wenn nur der Satteldachstuhlteil von 39,5 % des Gesamtdaches erneuert wird, liegt kein Verlust des Bestandsschutzes vor auch wenn alle 20 Satteldach-Sparren entfernt werden. Es bleibt doch ein Großteil des Gesamtdachstuhles = das Mansarddach von 180 qm = 47,4 % komplett erhalten. Ein Deckmal ist das Gebäude nicht einmal ansatzweise. Das Bauamt meint schriftlich, wir müßten im Zusammenhang mit der Stellplatzfrage nachweisen, dass der Bestandsschutz des Dachstuhles erhalten bleibt. "Dazu müsse eine genaue Bestandsaufnahme des Dachstuhles gemacht werden. Welche Sparren bleiben, weilch müssen ausgetauscht werden. Nur so könne im Vorfeld der Erhalt des Bestandsschutzes des Dachgeschosses nachgewiesen werden. " Wir müssen die Stellplätze im Vorfeld nachweisen. Das ist klar. Auf dem Grundstück ist die Herstellung von Stellplätzen mit Sicherheit unmöglich, da 100 % des Grundstücks bebaut ist. Meine Frage ist auch: Gibt es denn einen Bestandsschuzt des Dachstuhles - wie das Bauamt meint - oder nur einen Bestandsschutz des Gesamtgebäudes? Von letzterem bin ich bisher ausgegangen. Ist das richtig? Wenn es nur einen Bestandsschutz des Gesamtgebäudes geben sollte und keinen Bestandsschutz des Dachstuhles, dann ist meiner Ansicht nach die Änderung von 39,5 % der Gesamtdachfläche von insgesamt 380 qm keine wesentliche Änderung. Die anderen Änderungen nur im Satteldachgebäudeteil - neue Stromleitungen, neue Wasserleitungen, neue Bäder, - sind definitiv unwesentlich. Nutzungsänderungen finden nicht statt. Das Satteldachgebaude soll vom Mauerwerk und allen Decken bleiben. Der finanzielle Aufwand im Verhältnis zur vorhandenen Gesamtbausubstanz ist geschätzt höchstens 30 %.
Ändert sich die Beurteilung, wenn auf das angrenzende Flachdachgebäude ein Satteldachstuhl in den gleichen Maßen aufgebracht wird. Klar ist, dass für diese 1 neue Wohnung von 50 qm Größe ein Stellplatz nachgewiesen werden muss auf einem anderen Grundstück. Mit freundlichen Grüßen
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