Geschrieben von:
Neu Glinder
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Sehr gehrter Herr Bebensee,
ich habe mit interesse ihre Antwort gelesen, hätte hierzu aber noch eine Frage.
Können sie mir eine Definintion geben, was in der Bauordnung ein Aufenthalts- und was ein Dachraum ist?
Ich finde in der Bauordnung lediglich die Regelung für ein Vollgeschoß.
Ich gehe davon aus, dass als Dachraum, der Raum bezeichnet wird, der sich direkt unter dem Dach (meistens Spitzboden) befindet oder wäre bei einer Holzbalkenkonstruktion, ein Dachrraum auch der unter der Holzbalkendecke befindliche Raum?
Mit freundlichem Gruß,
Neu Glinder
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