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Thema: wesentliche Änderung Teildachstuhlerneuerung

Autor Beitrag
 Verfasst am: 27.11.2010 10:42:46 Titel: Re: wesentliche Änderung Teildachstuhlerneuerung
Hallo agatebrigitte,

da haben Sie ein Thema aufgeworfen, was nach meiner Erfahrung immer wieder zu Meinungsverschiedenheiten führt.

Zum Thema „Dachstuhl erneuern“ habe ich mich schon im Jahre 2008 – also vor Inkrafttreten der LBO Schl.-H. 2009/2010 - in diesem Forum geäußert:
-> http://foren.kreis-stormarn.de/view/thread/1709/0/?SID=cecd82d2d49f32c3c1bf340696c2eff3 .

Im Prinzip hat sich die Rechtslage in Schleswig-Holstein in diesem Punkt nicht wesentlich geändert (siehe dazu folgende Gegenüberstellung der alten und der jetzt gültigen LBO: -> http://www.kreis-stormarn.de/lvw/forms/5/53/Synopse_LBO_2010_03_26_nd_d_DLRG_SH.pdf ): Der Gesetzgeber möchte einfach vermeiden, dass eine Dachumdeckung einen Zusammenbruch des bestehenden Gebäudes zur Folge hat.

Besonderes Augenmerk richtet die neue LBO allerdings auf Kulturdenkmäler (siehe § 63 Abs. 3 LBO 2009/2010).

Sie sollten beim Bauamt noch einmal ganz genau nachhaken, aus welchen Gründen man in Ihrem Falle von einer Genehmigungspflicht ausgeht.



Mit freundlichem Gruß

Jens Bebensee
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