Geschrieben von:
agatebrigitte
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Hallo, ein Gesamtgebäude (Eckhaus) besteht aus 3 historisch gewachsenen Gebäudeteilen: 1. Ältester Gebäudeteil mit ca. 150 qm Grundfäche und einem Satteldach mit Dachsparren und Lattung und Dachpfannen. 2. Daran südlich angebauter mittelalter Gebäudeteil mit ca. 180 qm Grundfläche mit einem Mansarddach. 3. An das Satteldachgebäude nördlich angebauter jüngster Gebäudeteil mit ca. 50 qm Grundfläche mit einem Flachdach. Das Satteldachgebäude soll vom Mauerwerk und allen Decken bleiben, aber der Dachstuhl (insbesondere auch die 20 alten Dachsparren) sollen entfernt werden und ein neuer Dachstuhl aus Sparren und Lattung und Dachpfannen soll aufgebracht werden. Der neue Dachstuhl soll von den Maßen her die gleiche Kubatur wie der alte haben, die alten Materialien werden nur durch neue ausgetauscht. Das Bauamt meint ein komplettes Auswechseln des Dachstuhls führt zum Verlust des Bestandsschutzes und zu einer Neuerrichtung. Ich meine, da nur das Satteldach erneuert wird, nicht das flächenmäßig größere Mansarddach liegt kein Verlust des Bestandsschutzes vor. Ändert sich etwas wenn auf das angrenzende Flachdachgebäude ein Satteldachstuhl in den gleichen Maßen aufgebracht wird?
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