Noch eine ganz andere Frage, auf die ich gerade beim Stöbern gestoßen bin:
Unsere Vorgänger haben hinten auf dem Grundstück (ca. 20 Meter vom Haus weg) einen genehmigungsfreies Gartenholzhäuschen (Fertigbausatz von Holzland Wulf) errichtet. Umbauter Raum deutlich unter Höchstmaßen, Genehmigung des Nachbarn liegt vor.
Jedoch hat das Gartenhäuschen eine Grundfläche größer 12 qm. Muß ich jetzt das Haus "einmessen lassen"?
http://www.kreis-stormarn.de/lvw/forms/5/53/VerzeichnisVermIng.pdf