Geschrieben von:
Holm Egerland
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Sehr geehrte Damen und Herren,
wir wollen seitlich an unserem Wohnhaus (Doppelhaushälfte in Ahrensburg) einen Überstand für Fahrräder errichten. Dazu soll ein einfaches Dach aus Doppelstegplatten auf einem an der Fassade montierten Kantholz und dazu in 2 Meter Abstand aufgestellten Stützen gelagert werden. An den Seiten offen. Abstand zum Nachbargrundstück am Ende des Daches ca 2 Meter. Darunter kommen dann auf Gehwegplatten zwei Fahrradständer, damit alle 4 Fahrräder daunter angeschlossen werden können.
Ist diese Fahrradüberdachung genehmigungsfrei?
Vielen Dank für eine Antwort.
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