Geschrieben von:
Familie R.
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Hallo,
ich hab einige Fragen zum Bebauungsplan 19 der Stadt Bargteheide.
Wortlaut:
"3. Die Flächen für Stellplätze und Garagen mit Ihren Einfahrten / Nebenanlagen
(BauGB § 9 Abs. 1 Nr. 4 und Nr. 22)
a) In den von den Erschließungsstraßen abgewandten, hinteren, nicht
Überbaubaren Grundstücksbereichen sind Garagen, Stellplätze und Carports
Unzulässig.
b) (Entfällt)
c) Nebenanlagen müssen einen Abstand von 3,00 m zum Knickfuß einhalten.
d) Zufahrten und offene Stellplätze auf den privaten Grundstücken sind mit
Wasserdurchlässigem Material herzustellen."
1. Was bitte ist unter 3. mit "Nebenanlagen" gemeint? Carports, Geräteschuppen, oder Beides?
2. Daraus folgend sellt sich ebenfalls die Frage, mit welchen Bauten der Abstand von 3,00 m. zum Knickfuß
einzuhalten ist. Mit Carports, Geräteschuppen, oder doch mit beiden Bauten?
3. Wo genau beginnt oder endet ein Knickfuß?
Vielen Dank für eine Antwort!
Familie R.
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