Hallo Herr Bebensee,
vielen Dank für die rasche Beantwortung meiner Frage.
Der Architekt war sich nicht sicher, ob bei einer Nutzungsänderung der Scheune diese eventuell in die Gesamtgrenzbebauung ( 15m ) mit eingeht, da ja der Bestandschutz erlischt und die kommende Nutzung über das Maß des jetzigen Zustandes hinausgeht. Er legte mir die Regierungsbegründung zur BO vor in der steht:“ beschränkt die Gesamtlänge der Bebauung einschließlich bestehender Anlagen je Grundstück auf 15m, um – auch bauordnungsrechtlichen relevanten „Einmauerungseffekten“ vorzubeugen.
Der Nachbar ist schon mit im Boot und will mit der Grenzgarage nicht so richtig, weil dann über 20 m seiner Grenze zugebaut würden. Deshalb meine Frage ob man den Nachbarn mit beteiligen muss.
Was meinen Sie mit Höhe des Gebäudes, das soll mit 10m so bleiben wie es jetzt ist?
Nochmals viele Grüße und Danke
Lutz
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