Geschrieben von:
Jens Bebensee
Fachdienstleiter Bauaufsicht
|
Moin Lutz,
ich verstehe Ihre Anfrage so, dass Sie die Grenzgarage auf Ihrer Seite an die Scheune anbauen wollen.
Man muss die beiden Vorhaben (Errichtung einer Grenzgarage und Nutzungsänderung der Scheune in Gewerberaum) wohl isoliert betrachten.
In den Abstandflächenregelungen der Landesbauordnungen von neun Bundesländern habe ich eine Gesamtlängenbeschränkung von 15 m pro Grundstück für ganz bestimmte Grenzbebauungen – z. B. Garagen, Geräteschuppen, gebäudeunabhängige Solaranlagen, usw. - gefunden (§ 6 VII 2 BauO Bln, § 6 X 2 BbgBO, Art. 6 IX 2 BayBO, § 6 VII 2 LBauO M-V, § 6 XI 4 BauO NRW, § 8 II 3 LBO SL, § 6 VII 2 SächsBO, § 6 VII 2 BauO LSA, § 6 VII 2 ThürBO).
Die Errichtung der Garage bereitet deshalb aus meiner Sicht keine Probleme.
Die 14 m lange – nach Ihren Angaben – bestandsgeschützte Scheune an der Grenze hingegen gehört meiner Meinung nach nicht zu dieser privilegierten Grenzbebauung. Deshalb ist die Nutzungsänderung der Scheune in einen Gewerberaum baugenehmigungspflichtig und praktisch „wie ein Neubau“ zu beurteilen, der normalerweise einen Grenzabstand einhalten müsste. Im Rahmen dieser Nutzungsänderung wäre aber darüber nachzudenken, ob man eine Abweichung von der Grenzabstandsregelung zulassen könnte. Das käme in Betracht, wenn sich die Situation für den Nachbarn – der hier auf jeden Fall „mit im Boot“ ist – nicht verschlechtern würde (z. B. im Hinblick auf Lärm, Höhe des Gebäudes, zusätzlicher Stellplatz erforderlich?).
Ihr Architekt hat also „den richtigen Riecher“.
Eine Abstandflächenbaulast wäre natürlich ideal, setzte aber voraus, dass auf dem Nachbargrundstück auch entsprechende Freiflächen vorhanden sind. Steht beispielsweise in Höhe des Schuppens (später Gewerberaum) auf dem Nachbargrundstück ein Wohnhaus in einem Abstand von 3 m zur Grundstücksgrenze, käme eine Baulast nicht in Betracht.
Übrigens haben wir die Erfahrung gemacht, dass es besser ist, mit dem Nachbarn zu sprechen, „bevor“ man eine Baumaßnahme in Grenznähe in Angriff nimmt…
Mit freundlichem Gruß
Jens Bebensee
---
Zuletzt geändert am 27.10.2010 um 09:43:32 von Jens Bebensee.
|