Hallo, vielleicht können Si mir auch helfen,
ich habe vor, eine verfahrensfreie Garage 6,50 m an eine Scheune, die 14m grenzständig steht, anzubauen. Die Scheune ist Grenzbebauung und hat Bestandsschutz. Die Scheune soll nun von Lager in Gewerberaum mit Aufenthaltsräumen umgenutzt werden. Der Architekt sagt nun, dass man nach der Umnutzung die Garage nicht mehr anbauen kann, da die maximale Länge von 15m überschritten wäre und der Bestandschutz durch die Umnutzung verloren ginge. Eine ähnliche Situation habe ich den letzten Einträgen gefunden:
http://foren.kreis-stormarn.de/view/thread/2221/0/
Die 15m würden dann für die gesamte grenzständige Bebauung gelten? Wäre es klug also erst die Garage anzubauen und dann später eine Nutzungsänderung zu beantragen? Der Architekt sprach von Abstandsflächenbaulast die ich vom Nachbarn bräuchte.Brauche ich überhaupt für meine Vorhaben die Zustimmung des Nachbarn? Wie ist es nun richtig?
Viel Grüße und Danke
Lutz