Geschrieben von:
Kasimir Ilgner
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Moin,
die alte Überdachung des Kellerabgangs (3,00 x 1,30 Meter) war rostig und marode (gesplittertes Gitterglas), so daß wir diese - auch für den einfacheren Gerüstaufbau für damals notwendige Maurerausbesserungsarbeiten an der Fassade - kurzerhand entfernt haben. Nun wollen wir den Kellergang wieder vor Niederschlag schützen, auch wenn der Kellerabgang einen Abfluß besitzt (die Nachbar-DDH nutzt den Kellerabgang seit 60 Jahren ohne Regenschutz). Dabei wollen wir das Dach aber auch "höherlegen" und größer machen, damit auch der nebenliegende Eingang durch unsere Terrassentür regengeschützt ist und die Kinder Ihr Fahrrad hinter dem Haus auch mal regengeschützt auf der Terrasse stehen lassen können.
Dazu wollen wir ein Glasdach (aus Verbundsicherheitsglas) auf einer Holzkonstruktion errichten. Das Glachdach ist zu den Seiten hin offen, dient also nur dem Schutz von oben. Maße: 5x3 Meter. Das Glasdach wird optisch aussehen wie ein Carport. Die Bauskizze samt Einkaufsliste ist schon fertig, bauhandwerkliche Fähigkeiten im Überfluß ;-) vorhanden.
Wir wohnen in einem Gebiet ohne B-Plan, alles schöne alte Häuser aus den 20ern und 30ern.
Frage: Nach welcher Verordnung wäre das genehmigungs- und anzeigefrei? (Bzw. worauf müßten wir achten, damit es das wird?)
Gruß,
Kasimir Ilgner
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