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Thema: Umwidmung

Autor Beitrag
 Verfasst am: 26.10.2010 12:44:02 Titel: Re: Umwidmung
Hallo Marco,

Bauflächen/Baugebiete und Grünflächen sind „zwei verschiedene Paar Schuhe“ (vgl. § 5 Abs. 2 Nr. 1 und Nr. 5 BauGB unter -> http://dejure.org/gesetze/BauGB/5.html ).

Baugebiete dürfen bebaut werden, Grünflächen grundsätzlich nicht.

Siehe beispielsweise Randnummer 45ff. des Urteils des OVG Nordrhein-Westfalen vom 08.10.2003 – 7 A 1397/02 – unter -> http://www.justiz.nrw.de/nrwe/ovgs/ovg_nrw/j2003/7_A_1397_02urteil20031008.html .

Sie sollten sich – wie gesagt - persönlich von dem/der zuständigen Sachbearbeiter/in der Bauaufsicht zu Ihrem Vorhaben beraten lassen…


Mit freundlichem Gruß

Jens Bebensee
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