Hallo Marco,
Bauflächen/Baugebiete und Grünflächen sind „zwei verschiedene Paar Schuhe“ (vgl. § 5 Abs. 2 Nr. 1 und Nr. 5 BauGB unter ->
http://dejure.org/gesetze/BauGB/5.html ).
Baugebiete dürfen bebaut werden, Grünflächen grundsätzlich nicht.
Siehe beispielsweise Randnummer 45ff. des Urteils des OVG Nordrhein-Westfalen vom 08.10.2003 – 7 A 1397/02 – unter ->
http://www.justiz.nrw.de/nrwe/ovgs/ovg_nrw/j2003/7_A_1397_02urteil20031008.html .
Sie sollten sich – wie gesagt - persönlich von dem/der zuständigen Sachbearbeiter/in der Bauaufsicht zu Ihrem Vorhaben beraten lassen…
Mit freundlichem Gruß
Jens Bebensee