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Thema: Hecke zum Nachbarn entfernen und Zaun setzen...

Autor Beitrag
 Verfasst am: 22.10.2010 11:17:26 Titel: Re: Hecke zum Nachbarn entfernen und Zaun setzen...
Hallo Herr Reinkemann,

unser Forum beschäftigt sich eigentlich mit Fragen rund um das Thema Bau und Bauen – Hecken sind glücklicherweise keine baulichen Anlagen ;-)

Spaß beiseite – die Sache muss öffentlich-rechtlich und privatrechtlich beleuchtet werden.

Öffentlich-rechtlich kann ich Ihnen nicht unbedingt sehr weiter helfen, weil ich die Lage Ihres Grundstücks nicht kenne.

Es könnte beispielsweise sein, dass Ihr Grundstück im Gebiet eines Bebauungsplans liegt, der in seinen textlichen Festsetzungen vorschreibt, an der Grundstücksgrenze eine Hecke oder sonstige Anpflanzung anzulegen und in einer bestimmten Maximalhöhe zu erhalten.

Auch für Zäune kann es im Bebauungsplan Festsetzungen geben.


Privatrecht „geht uns nichts an“.

Wie Nachbarn miteinander umgehen sollten bzw. welche „Regeln“ sie zu beachten haben, steht zum einen in den Bestimmungen der §§ 906 ff. und 1004 BGB (siehe unter -> http://dejure.org/gesetze/BGB/906.html ), zum anderen im Nachbarrechtsgesetz Schleswig-Holstein (siehe unter -> http://www.gesetze-rechtsprechung.sh.juris.de/jportal/portal/t/kw5/page/bsshoprod.psml?pid=Dokumentanzeige&showdoccase=1&js_peid=Trefferliste&documentnumber=13&numberofresults=79&fromdoctodoc=yes&doc.id=jlr-NachbGSHpIVZ%3Ajuris-lr00&doc.part=X&doc.price=0.0&doc.hl=1#focuspoint ) – hoffentlich funktioniert der Link.

Vor Anrufung eines Gerichts wäre im Regelfall ein Schlichtungsverfahren vorangestellt. Das ergibt sich aus dem Landesschlichtungsgesetz, nachzulesen unter -> http://www.gesetze-rechtsprechung.sh.juris.de/jportal/portal/t/l0k/page/bsshoprod.psml?pid=Dokumentanzeige&showdoccase=1&js_peid=Trefferliste&documentnumber=7&numberofresults=19&fromdoctodoc=yes&doc.id=jlr-ZPOEG%C2%A715aAGSHV2P1%3Ajuris-lr00&doc.part=X&doc.price=0.0&doc.hl=1#focuspoint


Was können Sie tun?

Sie sollten sich zunächst mit dem für Oststeinbek zuständigen Sachbearbeiter der Bauaufsicht in Verbindung setzen. Der Kollege Ihnen sagen, ob Ihr Grundstück im Gebiet eines Bebauungsplans liegt, der Festsetzungen zu Anpflanzungen und Zäunen enthält.

Den Kollegen finden Sie in folgender Tabelle:
-> http://www.kreis-stormarn.de/lvw/forms/5/53/Baupruefbezirke.pdf

Mit freundlichem Gruß

Jens Bebensee
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