Hallo Alex,
ein Flächennutzungsplan (sieh auch unter ->
http://www.kreis-stormarn.de/service/begriffe/index.html?bid=44 ) ist lediglich ein vorbereitender Bauleitplan, so dass sich für Ihre Außenbereichssituation zunächst einmal nichts ändert.
Folgt danach (oder im Parallelverfahren) allerdings ein qualifizierter Bebauungsplan (siehe unter ->
http://www.kreis-stormarn.de/service/begriffe/index.html?bid=39 ), der Ihr Grundstück mit umfasst, wäre später für eine Bebauung nicht mehr § 35 BauGB (siehe ->
http://dejure.org/gesetze/BauGB/35.html ), sondern § 30 BauGB (siehe ->
http://dejure.org/gesetze/BauGB/30.html ) maßgeblich.
Bei der Aufstellung solcher Pläne sind vorhandene Bauten zu berücksichtigen.
Mit freundlichem Gruß
Jens Bebensee