Hallo Bargteheider,
die u. a. durch Baugrenzen gebildeten „Baufenster“ in Bebauungsplänen dürfen grundsätzlich nicht überschritten werden (siehe unter ->
http://www.kreis-stormarn.de/service/begriffe/index.html?bereich=1&bid=87 ).
Von Festsetzungen einer rechtskräftigen Bebauungsplans k a n n im Einvernehmen mit der Gemeinde bzw. Stadt in drei Fällen unter ganz bestimmten, engen Voraussetzungen befreit werden, die im § 31 Abs. 2 BauGB festgeschrieben sind (siehe ->
http://bundesrecht.juris.de/bbaug/__31.html ).
Nähere Erläuterungen dazu finden Sie in unserem Baulexikon unter ->
http://www.kreis-stormarn.de/service/begriffe/index.html?bereich=1&bid=174
Wenn Sie von dem Beratungsangebot Gebrauch machen wollen – den zuständigen Kollegen für Bargteheide finden Sie in folgender Übersicht:
->
http://www.kreis-stormarn.de/lvw/forms/5/53/Baupruefbezirke.pdf
Mit freundlichem Gruß
Jens Bebensee