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Thema: Überschreiten des Baufensters

Autor Beitrag
 Verfasst am: 22.10.2010 10:02:26 Titel: Re: Überschreiten des Baufensters
Hallo Bargteheider,

die u. a. durch Baugrenzen gebildeten „Baufenster“ in Bebauungsplänen dürfen grundsätzlich nicht überschritten werden (siehe unter -> http://www.kreis-stormarn.de/service/begriffe/index.html?bereich=1&bid=87 ).

Von Festsetzungen einer rechtskräftigen Bebauungsplans k a n n im Einvernehmen mit der Gemeinde bzw. Stadt in drei Fällen unter ganz bestimmten, engen Voraussetzungen befreit werden, die im § 31 Abs. 2 BauGB festgeschrieben sind (siehe -> http://bundesrecht.juris.de/bbaug/__31.html ).

Nähere Erläuterungen dazu finden Sie in unserem Baulexikon unter -> http://www.kreis-stormarn.de/service/begriffe/index.html?bereich=1&bid=174

Wenn Sie von dem Beratungsangebot Gebrauch machen wollen – den zuständigen Kollegen für Bargteheide finden Sie in folgender Übersicht:
-> http://www.kreis-stormarn.de/lvw/forms/5/53/Baupruefbezirke.pdf


Mit freundlichem Gruß

Jens Bebensee
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