Sehr geehrte Damen und Herren,
Ich habe eine Frage bezüglich der Möglichkeit einer Umwidmung.
Ich besitze ein Grundstück mit einer Doppehaushälfte. Daran Anschließend gehören mir 50/100 einer Erholungsfläche.
Diese Fläche ist für niemanden, außer den angrenzenden Grundstücken erreichbar. (alles bebautes Land)
Besteht die Möglichkeit einer Umwidmung, sodass ich dort ein Carport/ Gartenhaus errichten kann?
Welche Schritte sind hierfür notwendig? Wie gehe ich vor?
Ich bedanke mich für jegliche Unterstützung und verbleibe mit besten Grüßen
Marco
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