Hallo Herr Bebensee,
vielen Dank für Ihre Antwort.
Ganz ehrlich, ich hätte nicht gedacht, dass der Bau bzw. die Baugenehmigung eines Gartenhauses soviel Aufwand bedeutet.
Hier hätte der Gesetzgeber die 30m³ umbauten Raum vielleicht großzügig auf 40m³ ausweiten können, die Grundfläche von 15m²
reicht ja für einen Gartenschuppen. Das würde auch für die Bearbeiter in den Ämtern bestimmt einige Arbeit reduzieren.
Begeistert bin ich von Ihrem Forum, das ist ein sehr guter Service!
Mit freundichen Grüßen
H. Sieger
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