Sehr geehrter Herr Bebensee,
bei 2m Seitenhöhe und 15m² Grundfläche kommt man mit etwas Dachneigung ja auf jede Fall über 30m³ umbauten Raum.
Oder man müsste die Grundfläche entsprechend verkleinern, oder tatsächlich einen Bauantrag stellen.
Wenn ich einen Bauantrag stelle und es kommt deshalb ein Sachbearbeiter in unser Baugebiet, dann könnte es sein, dass
mich die Nachbarn anschließend steinigen falls deren Nebengebäude nicht genehmigt sind.
Im Bebauungsplan steht: WR I und GRZ 0,25. Darunter ist noch ein E in einem Dreieck dargestellt mit kleinem Kreis an einer Ecke.
Werden alle "gleich behandelt" oder kann es sein, dass auf einem Grundstück ein zu großes Nebengebäude genehmigt wird aber auf dem anderen Grundstück nicht?
Mit freundlichen Grüßen
Hans Sieger
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