Sehr geehrter Herr Bebensee, vielen Dank für Ihre hilfreiche Antwort.
Im Text des Bebauungsplanes steht dazu konkret: "Die Gebäude der Nebenanlagen im Sinne des §14 Abs. 1 BauNVO dürfen
eine Höhe von max. 3m und eine Grundfläche von max. 15qm nicht überschreiten."
Einige Nachbarn haben auch schon deutlich größere Nebenanlagen hergestellt...
Mit frdl. Gruß
H. Sieger