Hallo, ich möchte gerne ein Gartenhaus bauen und darf gemäß Bebauungsplan damit eine Grundfläche von 15m² nicht überschreiten.
Ich würde ringsum gerne einen Dachüberstand von 80 cm herstellen.
Zählt der Dachüberstand auch zur Grundfläche oder gibt es eine Beschränkung bis zu welcher Größe dieser Dachüberstand erst angerechnet wird?
Darf der Dachüberstand in den einzuhaltenden Grenzabstand bzw. Knickschutzstreifen hineinragen?
Vielen Dank.
Mit freundlichen Grüßen
H. Sieger
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