Geschrieben von:
Jens Bebensee
Fachdienstleiter Bauaufsicht
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Hallo Frau/Herr Lindemann,
ich kann mir nicht genau erklären, wie Sie auf die 30%-Regelung gekommen sind.
Es gab „ganz früher“ (vor schätzungsweise rund 15 – 20 Jahren) einmal eine Rechtsprechung zur Erweiterung gewerblicher Betriebe im Außenbereich, bei der das OVG Lüneburg diese Prozentzahl zur Sprache gebracht hatte. Diese Entscheidung konnte ich aber „auf die Schnelle“ nicht finden.
Sie sollten sich von dem oder der zuständigen Sachbearbeiter/in der Bauaufsichtsbehörde beraten lassen, was jetzt zu tun wäre.
Mit freundlichem Gruß
Jens Bebensee
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