Geschrieben von:
Stullenandy
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Hallo,
wir planen momentan den Bau eines Doppelcarports. Dieses soll an der Grundstückgrenze entstehen. Die Ausmaße sollen 5,50 x 8,50 m werden. Also alles im "genehmigngsfreien" Bereich. Allerdings ist das Carport sogar in den Bau-Zeichnungen unseres EFH eingezeichnet und genehmigt worden. Das Problem stellt allerdings die Höhe dar, da die Grundstücke teilweise sehr starke Höhenunterschiede aufweisen. So haben viele Eigentümer Ihre Grundstück "terressenflächig" angelegt. Laut Verordnung sind für Carports/Garagen eine mittleren Höhe von max 275 cm über dem gewachsenen Boden genehigungsfrei. Da der Nachbar mit seinem Grundstück gute 60-70 cm tiefer liegt (wir haben nur ca. 10-20cm "aufgefüllt"), entsteht nun die Frage, welcher Bezugspunkt hier der "gewachsene Boden" darstellt?
Müssen wir nun ein Carport für einen Sportwagen bauen? Der (tiefer liegende) Nachbar hat sich eine Monstergarage gebaut. Klar er liegt ja tiefer :-(
Ich hoffe auf eine Antwort.
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