Geschrieben von:
Jens Bebensee
Fachdienstleiter Bauaufsicht
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Hallo Neumi,
ich habe kurz in der Rechtsprechung geforscht und muss Ihnen leider sagen, dass sich die Auffassungen „der Behörde“ und der Gerichte im Grundsatz nicht unbedingt widersprechen.
Dazu möchte ich Sie nur beispielhaft auf zwei Entscheidungen des VG Augsburg vom 17.09.2009 – Au 5 K 09.750 – und vom 20.10.2006 – Au 5 K 05.1189 - hinweisen, die sich mit der Frage des Bestandsschutzes bei Nutzungsunterbrechungen beschäftigen.
Die Urteile können Sie (u. a.) in Juris nachlesen oder beim VG Augsburg anfordern.
Für eine ausführliche Darstellung fehlt mir momentan leider die Zeit.
Mit freundlichem Gruß
Jens Bebensee
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Zuletzt geändert am 20.08.2010 um 19:23:50 von Jens Bebensee.
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