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Thema: Ansiedlungs & Baugenehmigung

Autor Beitrag
 Verfasst am: 20.08.2010 13:21:04 Titel: Re: Ansiedlungs & Baugenehmigung
Hallo Herr Bebensee,

vielen Dank für Ihre Antwort und auch das lange, ausführliche Telefonat!

Ich denke jedoch, das in Hinblick auf Ihre Antwort ( 2. Wo endet ein Ortsteil? ) ein Missverständnis vorliegt. Mein Grundstück liegt ja gerade im der im Zusammenhang bebauten Gemeinde und beendet diese an seiner westlichen Grenze. Von der östlichen Grenze aus gesehen ist die nächste Wohnbebauung ca. 20m entfernt. Die übernächste ca. 60 m.....
Insgesamt sind in meinem Ortsteil in meiner Gemeinde auf meiner Straßenseite ca. 12-15 Wohngebäude auf 600 Meter bis zur nächsten Kreuzung. Die andere Straßenseite bis dahin unbebaut. Auf der anderen Seite der Kreuzung folgt dann tatsächlich eine Unterbrechung der Wohnbebauung von ca. 180 Metern. In diesem Bereich gibt es nur Unterstände. Dann geht es ( auf beiden Straßenseiten ) mit Wohnbebauung weiter.

Die Bebauungen der östlich angrenzenden vier Grundstücke geht zum Teil auf genau die gleichen Ansiedlungsgenehmigungen ( derer es auch mindesten fünf gegeben hat ) zurück, denn zum Zeitpunkt der Erteilung dieser Ansiedlungsgenehmigungen waren die Nachbarflurstücke noch ein mit meinem gemeinsames, das dann erst viel später geteilt wurde. Bis zu Teilung waren die Grundstücke an die Siedler verpachtet.

Von daher sollte das Grundstück nicht nur besiedelt werden, sondern ist es auch ( das damals eine ) .

Die eigentliche Frage geht aber in die Richtung der Ausweisung im Flächennutzungsplan. Hier also noch einmal ganz konkret: Darf eine Fläche ( die die gesamten 600 Meter umfasst ), und, wie beschriegen, tatsächlich seit vielen vielen Jahrzehnten baulich genutzt, im FNP immer noch als Fläche für die Landwirtschaft ausgewiesen sein ?

Zu Umgebung meines Grundstücks: Der nächtste Bäcker ( Großbäckerei ) ist 1100 Meter entfernt, Aldi, Lidl, Kneipen und weitere ca. 1500 Meter und das Rathaus selbst ca. 2500 Meter. Hier ist nicht die Luftlinie, sondern die Wegstecke auf der Straße zugrunde gelegt. Die Gemeinde hat ca. 19000 Einwohner .

Ich habe leider die von Ihnen erwähnten Urteile ( noch ) nicht, aber glauben Sie, das diese auch unter den oben geschilderten Gesichtspunkten gemeint waren ?

Viele Grüße,

Kobby
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