Hallo Ramona,
besten Dank für das Lob, aber eine Bauvoranfrage scheint mir in Ihrem Falle wirklich der richtige Weg zu sein.
Der problematische Schritt wird wohl die (baugenehmigungspflichtige) Nutzungsänderung von einem Gebäude für Telekommunikation in ein normales Wohnhaus sein. Wenn das klappt, müsste die Erweiterung auf zwei Wohneinheiten im Lichte des § 35 Abs. 4 Satz 1 Nr. 5 BauGB (siehe ->
http://dejure.org/gesetze/BauGB/35.html ) geprüft werden.
Am Einfachsten wäre es jedoch, wenn das Gebäude unter § 35 Abs. 4 Satz 1 Nr. 4 BauGB fiele.
Mit freundlichem Gruß
Jens Bebensee