Hallo Ihr Leser dieses Forums,
ich habe vor einiger Zeit ein Grundstück erworben, das in einem dieser Bereiche liegt, in denen man trefflich über "Aussenbereich" oder "Im Zusammenhang Bebaut" streiten kann. Auf jeden Fall habe ich erfahren ( und auch in Händen ), das es für dieses Grundstück sowohl eine Ansiedlungsgenehmigung "zur Errichtung eines Wohnhauses" als auch eine Baugenehmigung für ein Wohnhaus gibt. Einzig gebaut wurde nie....
Auf den Dokumenten sind keinerlei Einschränkungen bezüglich der Gültigkeit. Für mich ergeben sich daraus zwei Fragen. Der Kreis bezeichnet diese Fläche als "Fläche für die Landwirtschaft" und von da her dürfe hier nichts gebaut werden. Nach meiner Ansicht kann es sich aufgrund der ja erteilten Genehmigungen ja nur um eine Art Wohn/Siedungsfläche handeln, zumal die dazugehörige Straße bereits ( fast ) vollständig bebaut ist, das Grundstück eine Hausnummer hat und ich zahle sogar Steuern für ein "bauliches" und nicht für ein "agrarliches" Grundstück. Ausserdem wird das Grundstück, wie die der Nachbarn auch, bei amtlichen Liegenschaftskartaster farblich auch als bauliche Fläche gezeigt und ist voll erschlossen.
Die zweite Frage, die ich mir stelle ist: Benotige ich überhaupt noch eine Baugenehmigung, oder könnte ich quasi das Gebäude aus der Genehmigung von damals einfach so bauen. Muß ich also komplett neu beantragen oder den theoretischen Bestand nur ändern. ( Oder kommt das womöglich aufs gleiche raus? )
Ich freue mich auf zahlreiche Meinungen und hinweise zu vergleichbaren Fällen.
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