Hallo,
per Zufall bin ich auf Ihr Forum gestoßen und möchte gerne mein Anliegen mal vorbringen. Da die letzten Einträge aus dem Jahr 2007 stammen, bin ich nicht sicher ob noch jemand antworten wird, aber man kann es ja versuchen.
Wir beabsichtigen die Scheune eines Aussiedlerhofes nach Teilrückbau in ein Wohnhaus umzubauen. Das zuständige Kreisbauamt hat der Bauvoranfrage zugestimmt. (§35)
Soweit so gut. Derzeit gibt es ein großes Flurstück, auf dem sich ein bestehendes Wohnhaus und die Scheune befindet. Um das Grundstück, auf dem die Scheune bzw das zukümftig neue Wohnhaus steht belasten zu können, müssen wir das große Flurstück teilen und Eigentümer des Teilstücks werden. Die Herren vom Kreisbauamt sagten dazu, dass es das Kreisbauamt nicht interessiert, wenn wir NACH Erteilung der Baugenehmigung das Flurstück teilen. Klingt also alles ganz toll.
ABER: Unser Architekt wies uns darauf hin, dass es evtl bei einem späteren Verkauf (warum auch immer) von der Bauaufsichtsbehörde Ärger geben könnte, da die Genehmigung ja erteilt wurde, als das Flurstück noch zusammenhängend war. Er schlug daher eine 'baurechtliche Vereinigung' vor, um diesem Ärger zu entgehen.
a) Teilen Sie die Bedenken unseres Architekten
b) Wenn ja, wie verfährt man am besten?
Vielen Dank und mit besten Grüßen,
Lebasi
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