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Thema: Carport und Gartenhaus auf Grenze bauen...

Autor Beitrag
 Verfasst am: 30.06.2010 10:37:39 Titel: Re: Carport und Gartenhaus auf Grenze bauen...
Hallo Jörg,

sehr mutig...

Wenn's an die Beseitigung gehen sollte, ginge es nur darum, dass die maximale Länge von 9 m nicht überschritten werden darf und - indirekt - natürlich auch darum, dass der Stellplatz ausreichend lang (mindestens 5 m) sein müsste. Was dann beseitigt wird, ist Sache des Grundstückseigentümers.

Mit freundlichem Gruß
Jens Bebensee
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