Danke für diese ausführlichen Erläuterugen, absolut erstklassig!!! Wir überlegen trotz aller Widrigkeiten das Carport TROTZDEM zu bauen....selbst wenn die bebaute Grenzlänge damit überschritten wird. Wenn eine Aufforderung zum Rückbau erfolgen sollte werden wir das diagonal erstellte Gartenhaus mittels eines Krans versetzen........und hoffen, dass dem Gesetz damit Genüge getan wird....Oder sehen wie dieses falsch,in der Form,dass wir aufgefordert werden könnten, das CARPORT zurückzubauen....Wie beurteilen Sie dieses??
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