Sehr geehrter Herr Bebensee,
vielen Dank für Ihre prompte Nachricht.
Zu Ihrer Frage, ob wir tatsächlich "Nachbarn" sind: Ja, das sind wir. Wir (mein Mann und ich) sind im Grundbuch unter einer laufenden Nummer des betroffenen Grundstücks im Bestandsverzeichnis namentlich eingetragen. Was ändert sich durch diesen Tatbestand an meinen im Forum gestellten Fragen?
Und welche Fragen waren privatrechtlicher Natur? Leider verwies Ihr freundlicherweise genannte Link "privatrechtliche Regelungen" auf keine gültige Seite.
Mit unseren direkten Nachbarn hatten wir das Gespräch bereits gesucht. Leider war die Antwort "Auf unserem Grundstück bauen wir, was wir wollen. Wir müssen unsere Nachbarn nicht fragen." Wo kann ich einen Schlichter finden? Ist das mit Kosten verbunden?
Der konkrete Fall mit unseren direkten Nachbarn ist, dass sie direkt an unsere Grundstücksgrenze eine Fahrradgarage und/oder ein Vordach im Ausmass von ca. 2 x 2 m bauen wollen und diese Fläche auch entsprechend mit Pflastersteinen versiegeln werden. Ist das in jedem Fall ohne Anfrage beim Bauamt oder an anderer Stelle erlaubt? Falls ja, dürfen auch wir unseren Vorgartenbereich pflastern und ggf. eine Fahrradgarage bzw. ein Vordach in dieser Größe ohne Bauantrag oder ähnlichem errichten?
Für Ihre freundlichem Hilfestellung im Voraus besten Dank.
Mit freundlichem Gruss
Anne
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