Hallo Anne,
Ihre Fragen beziehen sich nicht auf das öffentliche Baurecht, sondern vornehmlich auf das Privatrecht.
Zu den Fragen möchte ich mich deshalb im Detail nicht äußern.
Sie sollten zunächst mit Ihren Nachbarn sprechen und danach bei Bedarf ggf. eine/n Schlichter/in einschalten.
Privatrechtliche Regelungen enthalten beispielsweise:
-> die §§ 906 ff. und 1004 des Bürgerlichen Gesetzbuchs (
http://bundesrecht.juris.de/bundesrecht/bgb/gesamt.pdf) und
-> das Nachbarrechtsgesetz Schleswig-Holstein
(
http://www.gesetze-rechtsprechung.sh.juris.de/jportal/portal/t/1k9c/page/bsshoprod.psml?pid=Dokumentanzeige&showdoccase=1&js_peid=Trefferliste&documentnumber=4&numberofresults=65&fromdoctodoc=yes&doc.id=jlr-NachbGSHpIVZ%3Ajuris-lr00&doc.part=X&doc.price=0.0&doc.hl=1#focuspoint )
Vielleicht hilft Ihnen das ein wenig weiter …
Von entscheidender Bedeutung könnte die Frage sein, ob Sie tatsächlich „Nachbarin“ sind. Das wäre der Fall, wenn Ihr Mittelreihenhausgrundstück ein selbstständiges Grundstück wäre, d. h. auf einem Grundbuchblatt unter einer Bestandsverzeichnisnummer stünde.
Mit freundlichem Gruß
Jens Bebensee