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Thema: Grenznutzung bei Reihenhaus

Autor Beitrag
 Verfasst am: 19.06.2010 22:53:10 Titel: Grenznutzung bei Reihenhaus
Sehr geehrte Damen und Herren,

das Forum ist eine sehr schöne Einrichtung, und vielleicht können Sie auch meine Fragen beantworten.

1. Wir wohnen in einem Mittelreihenhaus. Unser Nachbar befestigt direkt zu unserer Grenze hin sein Grundstück mit Betonplatten, um auf diesen eine Fahrradgarage zu errichten. Darf er diese Massnahme vornehmen, auch ohne unsere Zustimmung?

2. Auch hat er im hinteren Garten direkt an unsere Grenzen zwei Thermokomposter aufgestellt, die gelegentlich leicht riechen. Ein dritter Komposter dieser Art soll nun dazu kommen. Ist das erlaubt?

3. Insgesamt sind in unserer Reihe 13 Häuser mit je ca. 150 qm Grundstück, also eine sehr kompakte Bauweise. Jetzt im Sommer wird von einigen Nachbarn (zum Glück nutzen manche auch Elektro- oder Gasgrill) sehr häufig mit Kohle und Grillanzünder gegrillt. Der dabei entstehende Qualm ist zum Teil erheblich, sodass man nicht mehr im Garten sitzen kann und vor allem der Qualm durch die geöffneten Fenster ins Haus zieht. Mit Einsicht ist bei diesen Nachbarn leider nicht zu rechnen. Muss ich den Qualm also hinnehmen?

4. Manche dieser Nachbarn haben bei dieser Grillgelegenheit dann natürlich auch mehrere Leute zu Besuch, die sich auch weit nach 23.00 Uhr (einmal bis morgens 2.00 Uhr und einmal bis morgens 4.00 Uhr) lautstark unterhielten. Manche Nachbarn nahmen "Oropax", um schlafen zu können. Dies ging bei mir leider nicht, da ich ein kleines Kind habe, das ich auch nachts hören muss, falls es weint. Wie kann ich Abhilfe schaffen, wenn auch hier die Nachbarn uneinsichtig sind?

5. Unsere Nachbarn gegenüber in der zweiten Reihenhauszeile haben eine Grundstücksaufschüttung vorgenommen, um ihre Terrasse erweitern zu können. Dabei haben sie auch die Rasenfläche rund 20 cm höher gelegt und mit einer 20 cm hohen Betonkante zur betonierten Zuwegung zu den Häusern auf der einen und zu den Gärten auf der anderen Seite abgegrenzt. Bei starkem Regen gelangt nun von diesem Grundstück nicht nur das Regenwasser, sondern immer auch etwas Erde auf die Zuwegung, sodass sie danach immer leicht verschmutzt ist. Ausserdem leiten sie auch das Regenwasser, das von ihrem Gartenhausdach kommt, mittels eines Regenrohres direkt auf die Zuwegung ab, sodass sich dort nun riesige Pfützen bilden. Ist das erlaubt?

6. Ist das Errichten einer Parabolantenne auf einem Reihenhausdach ohne Zustimmung der Nachbarn erlaubt? Ist das Errichten eines Solardaches auf einem Reihenhausdach erlaubt?

7. Darf ich im Vorgarten Pflasterungen (Versiegelungen) in jedem Fall ohne Genehmigung vornehmen? In unserem Vorgarten gedeiht der Rasen in einem sehr schattigen Bereich nicht und wir würden dort gerne pflastern.

Schon heute vielen Dank für die Beantwortung meiner Fragen.

Anne
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