Hallo Herr Bebensee,
vielen Dank für Ihre Erläuterungen. Ich habe allerdings festgestellt,daß ich statt GRZ ,GFZ geschrieben habe.Das ist natürlich nicht richtig.
Wenn das Grundstück gesamt also z.B. 1000m2 groß ist und die GRZ 0,3 beträgt,sind 300 m2 Grundstück bebaubar.
Müssen nun die Stellplätze auch auf diesem Grundstücksanteil(300m2) errichtet werden (somit verringert sich die Fläche für das Gebäude erheblich),oder können die Stellplätze auch auf dem restlichen Grundstücksanteil (700m2) errichtet werden. ist also als Baugrundstück das gesamte Grundstück anzusehen,oder nur der Anteil GRZ 0,3 =300m2 ?
Mfg
Michael Harms
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