Geschrieben von:
Detlev Stolzenberg
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Guten Tag zusammen!
Eine tolle Sache dieses Forum. Habe beim stöbern schon viele Antworten auf spannende Fragen rund um die LBO bekommen.
Gerade aktuell sind bei mir Fragen zu verfahrensfeien Vorhaben aufgetaucht:
Nach § 63 Abs. 1 Nr. 7 sind private Verkehrsanlagen verfahrensfrei. Gibt es da eine Begrenzung der Größe der Anlagen? Sind Unterschiede bei der Beurteilung Innenbereich / Außenbereich zu machen?
Sind Balkone und Dachterrassen, vielleicht als unbedeutende Anlagen nach Nr. 14 g verfahrensfrei?
Schon mal vielen Dank für die Bemühungen.
Viele freundliche Grüße
Detlev Stolzenberg
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