Internetportal Kreis Stormarn

  Willkommen im Stormarnforum

Buergerportal Kreis Stormarn
Buergerportal Kreis Stormarn
Buergerportal Kreis Stormarn
 

Schließen Bis auf weiteres können vom Fachdienst Bauaufsicht keine fachlichen Auskünfte gegeben werden.

Wir bitten um Ihr Verständnis.

Thema: Bauen im Aussenbereich ???

Autor Beitrag
 Verfasst am: 03.05.2010 17:14:00 Titel: Re: Bauen im Aussenbereich ???
Hallo Miri,

Ihr Vorhaben ist wahrscheinlich auf der Grundlage des § 35 Abs. 4 Satz 1 Nr. 5 BauGB (siehe unter -> http://dejure.org/gesetze/BauGB/35.html ) genehmigt worden („familiengerechte Erweiterung“).

Die Vorschrift, die Ihr Architekt jetzt ins Spiel bringen möchte, ist wohl § 35 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 BauGB (Ersatzbau). Hier wird im Buchstaben c) zur Vermeidung von Spekulationsgeschäften allerdings u.a. vorausgesetzt, dass das vorhandene Gebäude seit längerer Zeit vom Eigentümer selbst genutzt wird bzw. wurde.

Bei der Sachlage, die Sie schildern, müssen Sie und Ihr Architekt sich unbedingt mit der zuständigen Bauaufsichtsbehörde in Verbindung setzen, um eine gangbare Lösung zu finden.

Eine „Kombination“ mehrerer Nummern des Absatzes 4 ist allerdings nicht möglich.

Von Bedeutung könnte in dieser Sache sein, ob das Gebäude allein steht (wäre nicht so gut) oder Bestandteil einer zusammenhängenden Bebauung von mehreren Gebäuden ist (wäre besser).

Mehr kann ich Ihnen leider nicht dazu sagen.

Mit freundlichem Gruß
Jens Bebensee
Navigation: nach obenNach oben
Beitrag beantworten
Betreff:
Name:
Beitrag:
  Tragen Sie hier Ihre E-Mail-Adresse ein, um über neue Beiträge/Antworten zu diesem Thema informiert zu werden (optional):
E-Mail-Adresse

Sicherheitsabfrage

Um Spam-Missbrauch zu verhindern, bitten wir Sie
folgende Zeichen in das Textfeld einzugeben
captchaNeue Sicherheitsgrafik generieren

Bitte geben Sie hier die oben abgebildeten Zeichen ein:

  Abbrechen